Erleben Sie Mobilität und
Komfort komplett neu

Ohne Zuzahlung erhältlich
Der Volksrolli oder der Volksflitzer wird Ihnen komplett kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie benötigen dafür nur ein einfaches Rezept vom Arzt und die dazugehörige Genehmigung Ihrer Krankenkasse!
Deutschlands Liebling
Deutschlandweit sind hunderte Menschen von der Flexibilität und der Ergonomie unserer Produkte begeistert. Nicht nur das Mobilsein sondern auch die einhergehende Unabhängigkeit überzeugen auf ganzer Linie.
Der Volksrolli ist für jede Situation geeignet!
Überzeugen Sie sich selbst...
Mit unseren Mobilitätslösungen lassen sich die verschiedensten Alltagssituation meistern. Auch solche, welche Sie sich villeicht als schwierig und kompliziert vorstellen.
Bilder sagen mehr als tausend Worte ...!
Freizeit
Unterwegs
Indoor
Outdoor
Einfach zur faltbaren Mobilitätslösung.
Den Volksrolli überlassen wir Ihnen mit der Genehmigung Ihrer Krankenkasse komplett kostenfrei.
Angabe Ihrer Kontaktdaten
Damit wir Sie auch nach Ihrem Besuch auf dieser Webseite telefonisch erreichen können, benötigen wir Ihre Kontaktdaten um Ihnen den Prozess transparent zu erläutern und weitere Schritte mit Ihnen zu gehen.
Unverbindliche Probefahrt
Unser speziell geschultes Personal ist deutschlandweit für Sie im Einsatz. Auch in der Nähe Ihres Wohnortes sind unsere festangestelllten Mitarbeitenden vertreten. Wir kommen flexibel zu Ihnen nach Hause - Sie müssen kein Sanitätshaus besuchen.
Mit Rezept zur Genehmigung
Mit einem einfachen Rezept von Ihrem (Haus-)Arzt und einem Erprobungsbericht, den wir für Sie erstellen, kümmern wir uns bei Ihrer Krankenkasse um die Genehmigung Ihrer Mobilitätshilfe und dem anschließenden, kostenfreien Erhalt.
Der Volksrolli überzeugt mit vielen einmaligen Extras!
1. Integrierte Beleuchtung
2. Verstellbares Fußbrett
3. Einstellbare Rückenlehne
4. Einfache Steuerung
5. Klappbare Armlehnen
6. Zwei Akkus im Rahmen
7. Integrierte Blinker
8. Integrierter Kippschutz
9. Getränkehalter
10. Vollgummi Reifen
Noch Fragen? Wir liefern die Antworten!
Werden der Rollstuhl und der Scooter immer von der Krankenkasse übernommen?
Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.
Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.
Warum kann ich ein Hilfsmittel beantragen?
Ein Elektrorollstuhl bzw. ein Elektroscooter ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass die jeweilige Mobilitätshilfe die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der Volksrolli, sowie der Volksflitzer ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen. Ein Pflegegrad ist hierfür NICHT notwendig.
Welche Unterlagen benötige ich für ein Hilfsmittel?
Verordnung vom Arzt
Kostenvoranschlag
Begründungsschreiben
Erprobungsbericht
Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit uns zu erstellen.
Was muss auf dem Rezept vom Arzt stehen?
1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit
Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.
Der Angebotsprozess und Vertragsschluss wird mit Fellerhoff MED TEC GmbH gestartet. Die Pflegehelden agieren als Kooperationspartner.
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